Zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung waren 14 stimmberechtigte Mitglieder erschienen.
Im Rückblick auf das vergangene Jahr freuen wir uns darüber, dass wir regelmäßig gut besuchte
Distriktversammlungen zu den verschiedensten Themen hatten. Da ab dem 1.1.23 die Kassenhoheit
der Distrikte an den Kreisverband gegeben wurde, trägt Philipp Dees zum letzten Mal den
Kassenbericht vor. Wir schließen ab mit 500 € Verlust, was im Wesentlichen auf die Herausgabe eines
Westboten zurückzuführen ist.
Die beiden bisherigen Vorsitzenden Katrin Hurle und Felizitas Traub-Eichhorn werden jeweils
einstimmig im Amt bestätigt. Als stellvertretende Vorsitzende werden Wolfgang Eichhorn, Sonja
Ermann, Tobias Körber, Philipp Dees und Lisa Rettelbach gewählt. Felizitas Traub-Eichhorn
übernimmt weiter die Vertretung im Kreisvorstand.

Die Hausbesuche im gesamten Stadtgebiet sind mittlerweile angelaufen. Unsere Kandidat*innen
Philipp Dees und Sophia Waldmann bitten um Unterstützung.
Aus der Fraktion berichtet Philipp Dees vorrangig über die Schließung von Galeria Kaufhof. In der
Märzsitzung des Stadtrats am 30.3.23 werde ein neuer Planungsreferent gewählt.
Wie Lisa Rettelbach berichtet, sind die Themen des Ortsbeirats Kosbach/Häusling/Steudach die
fehlende Radwegeverbindung von Kosbach nach Dechsendorf an der Staatsstraße und mögliche
Baumpflanzungen entlang des Fuß- und Radweges von Büchenbach nach Kosbach.
Aus dem Stadtteilbeirat Alterlangen berichtet Katrin Hurle, dass man sich dort in der nächsten
Sitzung mit dem Neubau der Kanalbrücke auf der Staatsstraße nach Dechsendorf beschäftigen wird.
In der letzten Bürgerversammlung für Büchenbach wurde erneut ein Antrag gestellt zur Einzäunung
der Hundefreilauffläche am Holzweg. Schon 2020 war ein solcher Antrag sowohl vom Stadtteilbeirat
als auch vom Naturschutzbeirat zurückgewiesen worden. Dementsprechend folgte eine Ablehnung
durch den UVPA. Die Distriktvorsitzende Felizitas Traub-Eichhorn stellt mündlich den Antrag, dass der
Distrikt West seine damals vertretene ablehnende Position erneuern möge. Als Begründung dient die
Tatsache, dass sich die Sachlage (Holzweg als geschützter Landschaftsbestandteil, Erhalt von letzten
Resten von Magerrasen u.a.) nicht verändert habe. Die Anwesenden folgen dem Antrag einstimmig.